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Mitteilungen der Gemeinde Haseldorf Hoseldörper Norichten · Ausgabe Dezember 2020
Lebenswertes Haseldorf
geht es nun tatkräftig in deren Anschie- ruf von guten Kontakten, von Ideen oder
ben und in die Umsetzung. Möglichkeiten im Rahmen dieses Projek-
Die ersten Handlungen sind getan, eine tes und natürlich Antworten auf die ge-
Dialoggruppe ist in Gründung und hat- stellten Fragen – jede Hilfe und Unter-
te diese Woche ihr erstes Treffen mit der stützung wird gern angenommen und ein-
Dorfentwicklungsberaterin Susanne Ste- gebunden.
pany und ihr planerisch zur Seite stehend Apropos Einbindung: Jeder, der Lust hat,
Maren Carls von der AC Planergruppe ist herzlich eingeladen, sich der Dialog-
in Itzehoe. In dieser Dialoggruppe, bis- gruppe anzuschließen. Die Plätze sind be-
her bestehend aus Haseldorfer Kommu- grenzt, um als Gruppe überschaubar zu
nalpolitikern und bürgerlichen Mitglie- bleiben.
dern aus den Ausschüssen, werden die Darum melden Sie sich und seien Sie da-
Projekte koordiniert und gemeinsam auf bei!
den Weg gebracht. Das erste große Pro- Die Dialoggruppe mit Frau Stepany und
jekt ist die Wohnraumstrategie, die viele Frau Carls freuen sich auf ein inspirie-
Fragen aufwirft, welche nur gemeinsam rendes Miteinander und ein erfolgreiches
mit allen Haseldorfern beantwortet wer- Füreinander Aller in der Umsetzung die-
den können. ses wichtigen Projektes im lebenswerten
Dazu werden vor Weihnachten Plakate Haseldorf.
Nachdem das Dorfentwicklungskonzept im Dorf aufgehängt, um alle Haseldorfer Infos über die Homepage www.hasel-
2018 erfolgreich seinen Abschluss in der Bürger zu motivieren, sich einzubringen dorf.de sowie über die entstehende Dorf-
Formulierung einzelner Projekte fand, und am Ball zu bleiben. Ob über den Zu- funk-App
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein
Anordnung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern
In den Gemeinden Haselau und Haseldorf ist eine Vielzahl von Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Grundstücken mit Reetdachhäusern vorhanden. Reetdachhäuser Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in
und andere weichgedeckte Gebäude werden aufgrund ihrer Dach- der zurzeit geltenden Fassung wird bezüglich der Anordnung des
eindeckung als besonders brandempfindlich beurteilt. Abbrennverbotes die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ei-
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar 1991 nem erhobenen Widerspruch die aufschiebende Wirkung versagt
(BGBl. I S. 169) in der z Zt. gültigen Fassung (1. SprengV) gebietet ist. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, da zum Jahreswech-
hierzu in § 23 (1): „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in sel verhindert werden soll, dass durch das Abbrennen von pyro-
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Al- technischen Gegenständen der Kategorie F2, insbesondere Feuer-
tersheimen sowie Reet-und Fachwerkhäusern ist verboten.“ werksraketen, Brände verursacht werden.
Auch in diesem Jahr wird daher dem Abbrennen von Feuerwerk be- Dabei überwiegt das Interesse der Eigentümerinnen und Eigentü-
sondere Aufmerksamkeit zu widmen sein. Um Brandgefahren durch mer von reetgedeckten Häusern, vor Brandgefahren geschützt zu
werden, gegenüber dem nur in geringem Umfang eingeschränkten
das Abbrennen von Feuerwerksraketen bzw. Feuerwerkskörpern
Vergnügen, pyrotechnische Gegenstände in der Silvesternacht ab-
aus Anlass des Jahreswechsels 2020/2021 vorzubeugen, wird ge-
zubrennen.
mäß § 24 (2) der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in den Ge-
meinden Haselau und Haseldorf das Verbot angeordnet, pyrotech- Zuwiderhandlungen können gemäß § 46 Ziff. 9 der Ersten Verord-
nische Gegenstände der Kategorie F2 am 31. Dezember 2020 und nung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in Verbindung mit § 41
am 01. Januar 2021 abzubrennen. Abs. 1 Ziff. 16 des Sprengstoffgesetzes als Ordnungswidrigkeiten
mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.
In der Gemeinde Haselau sind folgende Bereiche von dem Verbot
ausgenommen, wenn ein Schutzradius von mindestens 180m um Rechtsbehelfsbelehrung:
brandempfindliche Gebäude eingehalten wird: Gegen diese Anordnung ist der Widerspruch innerhalb eines Mo-
• Spielgelände am Kleinen Landweg nats nach Bekanntmachung zulässig. Der Widerspruch ist zu erhe-
ben bei dem Amtsdirektor des Amtes Geest und Marsch Südhol-
• beim Schöpfwerksgebäude des Sielverbandes in
stein, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege.
Altendeich-Audeich
Auf Antrag kann das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht,
• Freizeitgelände Deekenhörn, jedoch nur westl. Begrenzung
Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, gemäß § 80 Abs.
ab Deichverteidigungsweg zum Landesschutzdeich hin.
5 der Verwaltungsgerichtsordnung die aufschiebende Wirkung des
(Bereich der Treppe über den Elbdeich)
Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen.
An den übrigen Tagen des Jahres besteht das Verbot bereits auf-
Moorrege, den 03. Dezember 2020
grund des § 23 (2) der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Amt Geest und Marsch Südholstein
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind daran zu erkennen, dass
Der Amtsdirektor
diese in der Regel vom Hersteller mit einer Aufschrift, dass es sich
um die genannte Klassifizierung handelt, beschriftet sein zu müs- Gez.
sen. Jürgensen
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